Aufgrund unserer
langjährigen
Erfahrung mit Insolvenzverwaltungen können wir nicht nur theoretische,
sondern vor allem praktikable Lösungen erarbeiten.
Insbesondere werden wir in folgenden Bereichen
beratend tätig:
- Abwehr von Inanspruchnahmen durch Insolvenzverwalter
- Übernahme von insolventen
Betrieben
- Übernahme
von Aktiva aus Insolvenzmassen
- Durchsetzung von Gläubigerrechten
- Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern
- Prüfung der Antragspflicht und Vorbereitung
der Antragstellung
- Vertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter
- Erstellung von Sanierungskonzepten für das Insolvenzverfahren
- Erstellung von Insolvenzplänen
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