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Insolvenzrechtliche Beratung  

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Insolvenzverwaltungen können wir nicht nur theoretische, sondern vor allem praktikable Lösungen erarbeiten.

Insbesondere werden wir in folgenden Bereichen beratend tätig:
  • Abwehr von Inanspruchnahmen durch Insolvenzverwalter
  • Übernahme von insolventen Betrieben
  • Übernahme von Aktiva aus Insolvenzmassen
  • Durchsetzung von Gläubigerrechten
  • Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern
  • Prüfung der Antragspflicht und Vorbereitung der Antragstellung
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter
  • Erstellung von Sanierungskonzepten für das Insolvenzverfahren
  • Erstellung von Insolvenzplänen

 

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