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Krisenvermeidung, Sanierung und Insolvenzrecht stellen Herausforderungen dar, denen man sich mit seiner ganzen Kraft stellen muss, um sie zu meistern. Deshalb haben wir uns ausschließlich auf diese Themen spezialisiert.

Bei der Beratung kommt uns die Erfahrung aus unseren Insolvenzverwaltungen zu gute. Die Analyse der Insolvenzgründe zeigt uns klar den Weg zur Krisenvermeidung und Sanierung. Die insolvenzrechtliche Kompetenz erlaubt es uns Beteiligte an Insolvenzverfahren mit großem praktischen Erfahrungsschatz zu beraten.

Bei der Insolvenzverwaltung setzen wir uns voll und ganz für die optimale Gläubigerbefriedigung – unter Beachtung von Nebenzielen, wie der Erhaltung von Arbeitsplätzen und der Aufrechterhaltung von dringend benötigten Liefer- und Absatzstandorten – ein. Dabei räumen wir der Konzeption von Betriebsfortführungen einen hohen Stellenwert ein. Es gelingt uns so, einen hohen Anteil an Betriebsfortführungen zu realisieren. Mittels dieser werden übertragende Sanierungen und Insolvenzpläne umgesetzt, die zu höheren Verwertungserlösen, einer Entlastung der Insolvenzmassen von Auslaufkosten und der Erhaltung von Arbeitsplätzen führen.

Andreas Fischer